Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2177
OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01 (https://dejure.org/2001,2177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2001 - 21 U 27/01 (https://dejure.org/2001,2177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 21 U 27/01 (https://dejure.org/2001,2177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittlung von Penny Stock-Aktien ; Verletzung der Aufklärungspflicht; Spekulationsgeschäfte; Besonderes Vertrauen bei Kaufempfehlung; Umfang der Informationspflicht; Verlustrisiko; Möglichkeit der Kursmanipulation

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 622, 675, 305, 241, 826, 276
    Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks hinsichtlich der Marktenge von OTC-Titeln

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anlageberatung und Warenterminoption, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, Warenterminoptionen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1051
  • ZIP 2002, 1583
  • BB 2002, 1336
  • NZG 2002, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von sog. Penny Stocks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01
    Dies bringt schon im Vorfeld der vertraglichen Beziehung der Parteien die Verpflichtung mit sich, dem Kläger ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren der vermittelten Geschäfte zu verschaffen, so dass er sachgerechte Entschlüsse fassen konnte (BGHZ 80, 80 (82); BGH NJW 1991, 1108).

    Die für die meisten OTC-Titel typische Marktenge begünstigt im Gegenteil Kursmanipulationen durch Broker und Inhaber größerer Aktienpakete (BGH NJW 1991, 1108 (1109 mwN)).

    Dies bedeutet für den Anleger ein unkontrollierbares zusätzliches Risiko, welches in keinem Zusammenhang mit der Ungewissheit über den wirtschaftlichen Erfolg der emittierenden Aktiengesellschaft steht (BGH NJW 1991, 1108 (1109)).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil trägt die Beklagte zu 1. (BGH NJW-RR 1988, 831; NJW 1991, 1108 (1109)).

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01
    Dies bringt schon im Vorfeld der vertraglichen Beziehung der Parteien die Verpflichtung mit sich, dem Kläger ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren der vermittelten Geschäfte zu verschaffen, so dass er sachgerechte Entschlüsse fassen konnte (BGHZ 80, 80 (82); BGH NJW 1991, 1108).
  • BGH, 14.03.1988 - II ZR 302/87

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Klageabweisung durch das erstinstanzliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil trägt die Beklagte zu 1. (BGH NJW-RR 1988, 831; NJW 1991, 1108 (1109)).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01
    Denn grundsätzlich kann eine Aufklärung wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (BGH NJW 1991, 1947 (1948)).
  • OLG Frankfurt, 28.06.1995 - 9 U 27/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01
    Für unerfahrene Käufer ist dies auf den ersten Blick nicht erkennbar (OLG Frankfurt WM 1996, 253 (254)).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06

    Beratungspflichten eines Vermittlers hochspekulativer, marktenger Aktien

    Dies bringt schon im Vorfeld die Verpflichtung mit sich, dem Anleger ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren der vermittelten Geschäfte zu verschaffen, so dass er sachgerechte Entschlüsse fassen kann (BGH, NJW 1981, 1266; NJW 1991, 1108; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).

    Dabei muss für den unbefangenen Betrachter deutlich werden, dass die Gefahr eines Betruges oder Kapitalanlagebetruges besteht, weil die am Handel Beteiligten den unwissenden Anleger mit kriminellen Machenschaften um sein Geld bringen können (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051).

    Die schriftliche Information muss zutreffend, vollständig, gedanklich geordnet und auch von der Gestaltung her geeignet sein, einem unbefangenen, mit Geschäften dieser Art nicht vertrauten Leser einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und Risiken solcher Geschäfte zu vermitteln (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051 f.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil tragen die Beklagten, wenn wie hier nur ein aufklärungsrichtiges Verhalten in Betracht kommt (BGH, NJW-RR 1988, 831; NJW 1991, 1108 [1109]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051).

    Der Vortrag des Beklagten zu 1.), er gehe davon aus, Herr W. habe sämtliche Risiken eines Investments in Aktien der SGBI mit dem Kläger erörtert, stellt sich zum einen als bloße Vermutung dar, zum anderen wäre diese mündliche Aufklärung ungenügend, weil sie nur schriftlich erfolgen kann (BGH, NJW 1991, 1947 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051).

  • LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 O 408/03

    Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung bei nicht ausreichender Aufklärung

    Dies bringt schon im Vorfeld der vertraglichen Beziehung der Parteien die Verpflichtung mit sich, dem Anleger ein zutreffendes Bild von den Chancen und Gefahren der vermittelten Geschäfte zu verschaffen, so dass er sachgerechte Entschlüsse fassen kann (BGH NJW 1981, 1266; NJW 1991, 1108; OLG E NJW-RR 2002, 1051).

    Dabei muss für den unbefangenen Betrachter deutlich werden, dass die Gefahr eines Betruges oder Kapitalanlagebetruges besteht, weil die am Handel Beteiligten den unwissenden Anleger mit kriminellen Machenschaften um sein Geld bringen können (OLG E NJW-RR 2002, 1051).

    Die schriftliche Information muss zutreffend, vollständig, gedanklich geordnet und auch von der Gestaltung her geeignet sein, einem unbefangenen, mit Geschäften dieser Art nicht vertrauten Leser einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und Risiken solcher Geschäfte zu vermitteln (OLG E NJW-RR 2002, 1051 G7.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil tragen die Beklagten (BGH, NJW-RR 1988, 831; NJW 1991, 1108 [1109]; OLG E, NJW-RR 2002, 1051).

    Ungeachtet dessen wäre die behauptete telefonische Aufklärung als wahr unterstellt ungenügend, weil die erforderliche Aufklärung in diesem Bereich wirksam nur schriftlich erfolgen kann (BGH NJW 1991, 1947 G7.; OLG E NJW-RR 2002, 1051).

  • LG Berlin, 15.10.2003 - 28 O 588/02

    Haftung des Anlagevermittlers aus Auskunfts- und Beratungsvertrag wegen

    Insoweit gilt nichts anderes als im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler, zwischen denen der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrags mit Haftungsfolgen gemäß § 676 BGB dann angenommen wird, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. hierzu BGH, ZIP 1993, 997 m.w.N.; BGHZ 100, (117, 118, 119); BGHZ 74, 103 (106, 107); OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051; OLG Frankfurt/Main, WM 1996, 253; Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl, § 16 Rz. 290).

    Im Hinblick auf die besonderen Gefahren des Geschäfts sind an den Aufklärungsumfang jedoch hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 6.9.2002, 6 U 66/02, m.w.N.; LG Hamburg NJW-RR 1999, 556 f.; für Penny Stocks: OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1583 = NJW-RR 2002, 1051), diese müssen dem Durchschnittsanleger verständlich und nachvollziehbar sein (vgl. hierzu allgemein BGH WM 1982, 862).

    Die Situation hinsichtlich der Risiken der Kapitalanlage für den Anleger, der vorbörsliche Aktien und damit ein nicht börsennotiertes Papier erwirbt, entspricht nämlich derjenigen bei dem Erwerb von sog. Penny Stocks, in denen es nach der Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf einer schriftlichen Aufklärung über die sich aus diesen Anlagegeschäften ergebenden besonderen Risiken bedarf (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 1108 f.; 1947 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051; OLGR Düsseldorf 1997, 175 (1761).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2007 - 16 U 85/06

    Bestehen der deliktsrechtlichen Prospekthaftungsanspruch" neben einem Anspruch

    Sie muss zutreffend, vollständig, gedanklich geordnet und auch von der Gestaltung her geeignet sein, einem unbefangenen, mit Geschäften dieser Art nicht vertrauten Leser einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und Risiken solcher Geschäfte zu vermitteln (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051, 1052).

    Das typische Risiko für den OTC-Handel besteht jedoch in der generellen und dauerhaften Marktenge, die Kursmanipulationen durch Broker bzw. Marketmaker und einzelne Inhaber größerer Aktienpakete begünstigt (BGH NJW 2002, 1868, 1869; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).

    Die Marktenge macht zudem die Handelbarkeit der Papiere nicht nur vom Erfolg des Emittenten abhängig, sondern auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Händlers (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).

  • OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02

    Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung im Rahmen einer

    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Vortmann a. a. O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 14 U 26/12

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Die vorgenannten Grundsätze gelten für den Verkäufer von Aktien, wenn ein vergleichbares Schutzbedürfnis besteht (vgl. Senat, Urteile vom 18.04.2013, I-14 U 38/12, I-14 U 39/12, I-14 U 120/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2013, I-9 U 27/12; Senat, Versäumnisurteil und Urteil vom 29.03.2012, I-14 U 96/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2009, I-9 U 175/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2006, I-6 U 121/04, Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2001, 21 U 27/01, NJW-RR 2002, 1051 - 1053).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 14 U 28/13

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Die vorgenannten Grundsätze gelten für den Verkäufer von Aktien, wenn ein vergleichbares Schutzbedürfnis besteht (vgl. Senat, Urteile vom 18.04.2013, I-14 U 38/12, I-14 U 39/12, I-14 U 120/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2013, I-9 U 27/12; Senat, Versäumnisurteil und Urteil vom 29.03.2012, I-14 U 96/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2009, I-9 U 175/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2006, I-6 U 121/04, Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2001, 21 U 27/01, NJW-RR 2002, 1051 - 1053).
  • OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04

    Pflichtverletzung bei Anlagevermittlung

    Hiermit wird allenfalls ein spekulativ gesondert erfahrener Anleger ohne weiteres rechnen; der Durchschnittsanleger ist über dieses spezifische Risiko nicht nur bei der Anlageberatung gesteigert aufzuklären (OLG Oldenburg, NVwZ-RR 2003, 179 f.), sondern auch bei bloßer Anlagevermittlung ebenso gesondert zu informieren (LG Berlin VuR 2004, 20, 22), wie dies die Rechtsprechung von jeher etwa auch beim Erwerb von "Penny-Stocks" fordert (BGH NJW 1991, 1108 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2006 - 1 O 165/05

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften am OTC- Markt wegen

    Denn grundsätzlich kann eine Aufklärung wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (vgl. BGH, NJW 1991, 1947, 1948; NJW 2002, 1868; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051, 1052; LG Berlin NJOZ 2004, 2283, 2285).
  • LG Köln, 25.10.2011 - 21 O 902/10

    Schadenersatz wegen der Verletzung von Vertragspflichten aus einem

    Diese Aktien werden nicht an der Börse, sondern an von Brokern organisierten OTC-Märkten gehandelt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf BKR 2002, 544 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht